Die Daten der Selbstauskunft dienen nur zur internen, vertraulichen Verwendung gemäß den Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) . Mit Ausnahme des Namens und der Anschrift wird nicht in einer Datei im Sinne des BDSG gespeichert.
Die Unrichtigkeit der Angaben berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung und sofortiger Rücknahme der geräumten Wohnung.