Der Makler stellt seine Geschäftstätigkeit mit Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung ein und sagt allen anderen Interessenten ab. Es entsteht dem Makler ein wirtschaftlicher Verlust bei Rücktritt der Käufer/Mieter aus der Reservierung, da er erneut in die Werbung gehen muß. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der/die Kauf(Miet)interessent/in ab der Reservierung, mindestens 500,00 Euro als Ersatz für Aufwendung und Entschädigung für den Arbeitseinsatz zu zahlen. Der Aufwendungsersatz ist sofort fällig. Die Reservierung ist beidseitig verbindlich sobald der Betrag bei uns eingegangen ist. Auf die zu zahlende Provision wird er angerechnet. Fällt keine Käuferprovision an, erhält der Käufer die geleisteten 500,00 Euro zurück. Dies geschieht frühestens am Tage der Beurkundung, spätestens jedoch nach Erhalt der Provision des Verkäufers.